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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 271/09   

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https://dejure.org/2010,27615
OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 271/09 (https://dejure.org/2010,27615)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.03.2010 - 3 K 271/09 (https://dejure.org/2010,27615)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. März 2010 - 3 K 271/09 (https://dejure.org/2010,27615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbehalt der Regelung über die Gliederung der Universitätsklinika einschließlich weiterer Untergliederungen einer Regelung in der Ordnung i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 2 Hochschulmedizingesetz Sachsen-Anhalt (HMG LSA); Zulässigkeit der Bildung einer Einrichtung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Bildung eines Departments als gemeinsamer Einrichtung von Hochschule und Klinikum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorbehalt der Regelung über die Gliederung der Universitätsklinika einschließlich weiterer Untergliederungen einer Regelung in der Ordnung i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 2 Hochschulmedizingesetz Sachsen-Anhalt (HMG LSA); Zulässigkeit der Bildung einer Einrichtung der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 2145/01

    Zur Besetzung des Aufsichtsrats der nordrhein-westfälischen Universitätsklinika

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 271/09
    Im Bereich des mit öffentlichen Mitteln eingerichteten und unterhaltenen Wissenschaftsbetriebes hat der Staat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt, wie das unter Berücksichtigung der anderen legitimen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und der Grundrechte anderer möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 11.11.2002 - 1 BvR 2145/01 - u. a., NVwZ 2003, 600).

    Der Staat hat im Bereich des mit öffentlichen Mitteln eingerichteten und unterhaltenen Wissenschaftsbetriebes durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt, wie das unter Berücksichtigung der anderen legitimen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und der Grundrechte anderer möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 11.11.2002 - 1 BvR 2145/01 - u. a., NVwZ 2003, 600).

  • BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87

    Normenkontrolle gegenüber Geschäftsordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 271/09
    Sowohl die Satzung als auch die Geschäftsordnung enthalten abstrakt-generelle Regelungen, die die Rechte und Mitwirkungsbefugnisse der Antragsteller betreffen (siehe unten) und näher ausformen (vgl. zu Geschäftsordnungen von Gemeinderäten: BVerwG, Beschl. v. 15.09.1987 - 7 N 1/87 -, Rdnr. 7 ).
  • BVerwG, 02.06.1992 - 4 N 1.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Normenkontrollverfahren bei Streit über formelle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 271/09
    Zwar geht es im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO nicht darum, eine erst im Werden begriffene Norm gleichsam im Wege eines vorbeugenden Rechtsschutzes einer Kontrolle zu unterziehen, sondern darum, ob eine Norm, die aus der Sicht des Normgebers Geltung beansprucht, gültig ist oder nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.06.1992 - 4 N 1/90 - Rdnr. 14 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2018 - 4 K 24/17

    Grenzen der Redezeitbegrenzung in der Gemeindevertretung

    Dem Anwendungsbereich von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO unterfallen - trotz ihres Charakters als bloße Innenrechtssätze - auch von einem kommunalen Vertretungsorgan erlassene Bestimmungen, die die Rechte von Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane in abstrakt-genereller Weise regeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1987 - 7 N 1/87 -, NVwZ 1988, S. 1119 ; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. März 2010 - 3 K 271/09 -, juris, Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2002 - 1 S 896/00 -, NVwZ-RR 2003, S. 56 ; OVG Sachsen, Urteil vom 29. September 2010 - 4 C 8/09 -, juris, Rn. 88).
  • OVG Saarland, 19.12.2013 - 2 C 338/12

    Normenkontrolle gegen Veränderungssperre: Rechtsschein der Normgültigkeit;

    Solange (auch) der Rechtsschein der Gültigkeit einer Norm nicht durch Aufhebung in der für ihre Inkraftsetzung vorgeschriebenen Form beseitigt ist, vermag daher auch eine im Nomenkontrollverfahren abgegebene Erklärung des Normgebers, hier der Antragsgegnerin, sie teile inzwischen die Auffassung des Antragstellers und gehe selbst von der Unwirksamkeit der Norm aus, die Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs grundsätzlich nicht in Frage zu stellen.(OVG Magdeburg, Urteil vom 17.3.2010 - 3 K 271/09 -, bei juris) Das gilt auch für die in diesem Fall - wie noch auszuführen ist - vorliegenden "krassen" Mängel des Normsetzungsverfahrens.
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